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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln transparent die Zusammenarbeit mit PRO2 New Media – von Webdesign und Programmierung über Hosting und Support bis hin zu SEO- und Beratungsleistungen. So schaffen wir klare Rahmenbedingungen für nachhaltige, erfolgreiche Digitalprojekte.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PRO2 New Media, Inhaber: Dieter Haring, Steyrer Straße 31/7, 4501 Neuhofen an der Krems, Österreich (im Folgenden "PRO2 New Media") und ihren Auftraggeber:innen (im Folgenden "Kunde") über folgende Leistungen:

  • - Konzeption, Design und Umsetzung von Websites und Webapplikationen.

  • - Programmierleistungen (Individualentwicklung, Extensions, Schnittstellen).

  • - Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing-Beratung.

  • - Hosting-/Betreiberdienstleistungen, technische Wartung und Support.

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen i.S.d. UGB (B2B) und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die PRO2 New Media gegenüber dem Kunden erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Individuelle Vereinbarungen (Angebot, SLA, Projektvertrag) gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistungsbeschreibung und Projektablauf

Gegenstand der Leistungen ergibt sich aus:

  • - dem jeweiligen Angebot / der schriftlichen Auftragsbestätigung,

  • - ggf. einer gesonderten Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft, Konzept),

  • - ergänzender Korrespondenz (z. B. E-Mail-Freigaben).

Web-/Software-Projekte:

  • - Konzeption (Struktur, UX, Inhalte), Design (Layouts, Templates), technische Umsetzung (TYPO3, Extensions, Schnittstellen), Tests, Schulung/Übergabe.

  • - Grundlage für Individualprogrammierung ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung, die vom Kunden freigegeben wird. Änderungen nach Freigabe gelten als Change Request und können zusätzliche Kosten und Terminverschiebungen verursachen.

SEO/Online-Marketing:

  • - Analyse, OnPage-/technische Optimierung, Content-Empfehlungen und laufende Beratung; es wird kein bestimmter Erfolg (Rankings, Traffic, Umsatz) geschuldet, da dieser von externen Faktoren abhängt (z. B. Suchmaschinen-Algorithmen, Wettbewerb).

3. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen gelten – sofern nicht ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet – als voraussichtliche Plantermine und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Kunden (insbesondere Bereitstellung von Informationen, Freigaben und Testdaten). Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden oder auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs von PRO2 New Media zurückzuführen sind, verschieben die Plantermine angemessen.

PRO2 New Media ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden sinnvoll nutzbar sind und dem Gesamtzweck des Projekts nicht widersprechen.

Bei Überschreitung von Planterminen hat der Kunde PRO2 New Media eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Rechte auf Rücktritt oder Schadenersatz bestehen nur nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist und im Rahmen der in diesen AGB geregelten Haftungsbestimmungen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Testdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (insb. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Verwaltungsrecht) verantwortlich.

Der Kunde sorgt für geeignete technische Rahmenbedingungen seiner Systeme (z. B. aktuelle Browser, Internetanbindung, ggf. Serverzugänge Dritter).

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können sich Fristen verlängern;
Mehraufwände werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

4.2. Vertrauliche Behandlung von Zugangsdaten

Der Kunde hält Zugangsdaten, Passwörter und Admin-Logins vertraulich und schützt diese vor unbefugtem Zugriff.

4.3. Nutzung von Speicher-/Upload-Diensten

Stellt PRO2 New Media dem Kunden Speicherplatz oder Dateiablagen (z. B. Kunden-Cloud, Nextcloud, Upload-Bereiche) zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, darauf keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verstößt. Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Daten vor dem Upload mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen (z. B. aktueller Virenschutz) auf Schadprogramme zu prüfen und haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte schädliche Inhalte verursacht werden.

4.4. Verantwortung für Inhalte, Daten & Newsletter

Stellt der Kunde PRO2 New Media Inhalte oder Daten zur Verfügung (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Musik, Schriften, Dateien, E-Mail-Adressen für Newsletter oder andere Aussendungen), garantiert er, dass deren Nutzung für den vorgesehenen Zweck rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt. PRO2 New Media haftet bei bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer bestehenden Warnpflicht im Innenverhältnis zum Kunden nicht für Rechtsverletzungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Daten beruhen. Wird PRO2 New Media deswegen von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, hält der Kunde PRO2 New Media schad- und klaglos und ersetzt alle daraus entstehenden Nachteile, insbesondere angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde unterstützt PRO2 New Media bei der Abwehr derartiger Ansprüche und stellt alle hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

5. Abnahme von Leistungen

Nach Fertigstellung einer Website bzw. Individualsoftware informiert PRO2 New Media den Kunden über die Abnahmebereitschaft.
Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage) anhand der vereinbarten Leistungsbeschreibung:

  • - Meldet er in dieser Frist keine wesentlichen, reproduzierbaren Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

  • - Die Nutzung im Echtbetrieb (Go-Live) gilt jedenfalls als Abnahme.

Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Abnahme/Go-Live schriftlich an PRO2 New Media zu richten.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

6. Hosting, Betrieb und Wartung

6.1. Hosting und Infrastruktur

PRO2 New Media kann dem Kunden Hosting-/Betriebsleistungen anbieten (Webspace, Domains, E-Mail, Serverbetrieb).
Grundlage sind:

  • - ein individuelles Angebot und/oder

  • - ein separates Service Level Agreement (SLA).

Die physische Infrastruktur wird durch einen professionellen Hosting-Provider im EU/EWR-Raum bzw. in der Schweiz bereitgestellt;
mit diesem besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

PRO2 New Media haftet nicht für Ausfälle oder Störungen der allgemeinen Telekommunikationsinfrastruktur (z. B. Internet, Telefonleitungen, Netzausfälle), höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs.

6.2. Wartung und Support

Wartungs- und Supportverträge umfassen je nach Vereinbarung insbesondere:

  • - Einspielen von Sicherheitsupdates, CMS-/Extension-Updates,

  • - technische Fehleranalyse und Fehlerbehebung,

  • - kleinere Anpassungen innerhalb des vereinbarten Stundenkontingents.

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (z. B. Fehler durch Fremdänderungen, Serverumzüge, Notfall-Einsätze) werden nach Aufwand abgerechnet.

6.3. Datenspeicherung und Backups

Für vom Kunden genutzte Speicher- und Datenaustauschdienste (z. B. Kunden-Cloud/Nextcloud) gelten die Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 4 entsprechend.

Der Kunde ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – selbst für die Sicherung der von ihm übermittelten und in seinen Systemen bzw. in von ihm beauftragten Drittsystemen gespeicherten Daten verantwortlich. PRO2 New Media ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht verpflichtet, Sicherungskopien von Kunden bereitgestellten Daten oder Materialien zu erstellen oder vorzuhalten, weitergehende Backup-Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/SLA.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, vor Änderungen an Systemen (z. B. durch eigene Anpassungen oder die von Dritten) geeignete Sicherungskopien zu erstellen.

7. Barrierefreiheit (BGStG, WZG, BaFG)

Eine rechtlich vollumfängliche barrierefreie Ausgestaltung nach BGStG, WZG und BaFG ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich beauftragt und gesondert beschrieben wird.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung liefert PRO2 New Media eine moderne, nutzerfreundliche und barrierearme Umsetzung nach dem aktuellen Stand der Technik; die rechtliche Endprüfung der Barrierefreiheitsanforderungen obliegt dem Kunden.

Der Kunde trägt die Verantwortung, ob die erbrachte Lösung für seine Branche/Anwendung den jeweils einschlägigen gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen genügt.

PRO2 New Media unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Einschätzung der rechtlichen Anforderungen, ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung.

8. SEO, Online-Marketing, Rankings

Bei SEO- und Online-Marketing-Leistungen schuldet PRO2 New Media eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen garantierten Erfolg:

  • - keine Garantie für bestimmte Suchmaschinen-Rankings,

  • - keine Zusage für bestimmte Traffic- oder Umsatzziele.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Erfolg von SEO- und Online-Marketing-Maßnahmen maßgeblich von der Bereitstellung geeigneter Inhalte, Budgets und Freigaben durch den Kunden abhängt.

Externe Faktoren (z. B. Algorithmus-Updates, Mitbewerberaktivitäten, Budgets) liegen außerhalb des Einflussbereichs von PRO2 New Media.

8.1. Social Media und Plattformbedingungen

Bei Leistungen auf oder für Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube, TikTok, Google, etc.) nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die jeweiligen Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen berechtigt sind, Werbeanzeigen, Unternehmensauftritte oder Inhalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen, einzuschränken oder zu entfernen und nicht verpflichtet sind, Inhalte an Nutzer auszuliefern.

Der Kunde ist darüber informiert, dass dadurch ein von PRO2 New Media nicht beeinflussbares Risiko besteht, dass gebuchte Kampagnen, Profile oder Inhalte vorübergehend oder dauerhaft nicht bzw. nicht vollständig abrufbar sind oder Reichweite einbüßen können (z. B. aufgrund von Beschwerden anderer Nutzer, automatisierten Prüfungen, Richtlinienänderungen).

PRO2 New Media erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der jeweils gültigen Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber, auf die PRO2 New Media keinen Einfluss hat. Der Kunde anerkennt, dass diese Bedingungen Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen und PRO2 New Media für Maßnahmen der Plattformbetreiber (z. B. Sperrungen, Löschungen, Reichweiteneinschränkungen, Konto-Schließungen) nicht haftet, sofern PRO2 New Media die vereinbarten Leistungen fachgerecht erbracht und die erkennbaren Richtlinien beachtet hat.

PRO2 New Media unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Kommunikation mit den Plattformbetreibern, schuldet jedoch keine Wiederherstellung einer von der Plattform entfernten Kampagne.

9. Vergütung, Zahlungsbedingungen

9.1. Preise und Einmalleistungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Einmalleistungen (z. B. Webprojekte, Programmierung) werden:

  • - ggf. mit Anzahlungen und Teilrechnungen gemäß Angebot abgerechnet,

  • - spätestens mit Abnahme bzw. Go-Live fällig.

9.2. Laufende Leistungen und Preisänderungen

Laufende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, SEO-Retainer, Supportpauschalen) werden regelmäßig im Voraus (z. B. monatlich/vierteljährlich/jährlich) in Rechnung gestellt.

PRO2 New Media ist berechtigt, laufende Pauschalbeträge (z. B. für Hosting-, Wartungs- oder Betreuungsleistungen) bei nach Vertragsabschluss eintretenden, sachlich gerechtfertigten Steigerungen von Lohn-, Material- oder sonstigen Kosten und Abgaben angemessen zu erhöhen. Eine Anpassung von bis zu 10 % pro Jahr gilt als vom Kunden vorab akzeptiert und wird jeweils ab dem auf die Erhöhung folgenden Abrechnungszeitraum wirksam.

PRO2 New Media informiert den Kunden über solche Anpassungen rechtzeitig, in der Regel vor oder mit der nächsten Abrechnung.

Soweit PRO2 New Media für den Kunden Entgelte Dritter verauslagt (z. B. Domaingebühren, SSL-Zertifikate, Lizenzkosten, SaaS-Gebühren, Entgelte für Werbeplattformen wie Google Ads, Meta, etc.), ist PRO2 New Media berechtigt, Preisänderungen dieser Drittanbieter ab deren Wirksamwerden an den Kunden weiterzugeben.

PRO2 New Media informiert den Kunden über solche Änderungen unverzüglich nach Kenntniserlangung, soweit diese für die laufende Zusammenarbeit relevant sind. Bei erheblichen Preissteigerungen von Drittanbietern wird PRO2 New Media gemeinsam mit dem Kunden nach wirtschaftlich sinnvollen Alternativen (z. B. Anpassung der Budgets, Wechsel des Pakets) suchen.

9.3. Zahlungsziel, Verzug, Mahnkosten, Aufrechnung/Zurückbehaltung

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist PRO2 New Media berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, laufende Leistungen (z. B. Hosting, Support) nach angemessener Vorankündigung vorübergehend einzustellen und alle noch offenen Leistungen sofort fällig zu stellen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, PRO2 New Media sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen; dies umfasst insbesondere die Kosten von bis zu zwei schriftlichen Mahnungen durch PRO2 New Media (derzeit pauschal je EUR 20,–) sowie die Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Stornierungen durch den Kunden

Stornierungen von beauftragten Projekten oder Leistungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von PRO2 New Media möglich.

Ist PRO2 New Media mit einem Storno einverstanden, ist PRO2 New Media berechtigt, neben den bereits erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu verrechnen.

11. Nicht enthaltene / zusätzlich zu vergütende Leistungen

  • - zusätzliche Entwicklungsleistungen und individuelle Erweiterungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (inkl. neue Funktionen, Module, Schnittstellen),

  • - Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen (z. B. Steuerrecht, Datenschutz, Barrierefreiheit), sofern nicht ausdrücklich im Wartungsvertrag enthalten,

  • - Fehlerbehebung bei durch Kunden/Dritte verursachten Störungen, Fremdmodulen oder unsachgemäßer Bedienung,

  • - Datenimporte/-exporte, Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Daten und Schnittstellenanpassungen,

  • - Einsätze vor Ort beim Kunden und damit verbundene Reisezeiten und -kosten.

12. Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1. Nutzungsrechte

Alle Urheberrechte an erstellten Designs, Layouts, Templates, Programmcodes, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei PRO2 New Media bzw. deren Lizenzgebern.

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur eigenen geschäftlichen Nutzung für die vereinbarte Website/Anwendung und die vereinbarte Anzahl von Arbeitsplätzen/Instanzen.

Die Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus sowie die öffentliche Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

Quellcodes, System- und Administratorpasswörter werden nur dann herausgegeben, wenn:

  • - kein Wartungs- oder Betreuungsvertrag mehr besteht,

  • - alle offenen Forderungen bezahlt sind und

  • - der Kunde einen Gewährleistungsverzicht für die betreffende Komponente erklärt.

12.2. Drittlizenzen

Bei Einsatz von Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, Plugins, Schriftarten oder Stockmaterialien gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

12.3. Kennzeichnung und Referenzen

PRO2 New Media ist berechtigt, auf von PRO2 New Media erstellten Websites und sonstigen digitalen Leistungen in angemessener Form auf die Mitwirkung von PRO2 New Media hinzuweisen (z. B. durch einen Agentur-Hinweis im Footer), ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

PRO2 New Media ist – vorbehaltlich eines jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden – berechtigt, Namen und Logo des Kunden sowie erbrachte Projekte als Referenz (z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Pitch-Unterlagen) zu nennen und darzustellen.

12.4. Konzept- und Pitchleistungen

Von PRO2 New Media erstellte Konzepte, Strategien, Grob- und Feinkonzepte, Layouts, Wireframes, Texte, Namens- und Claimvorschläge, technische Konzeptionen sowie Präsentationsunterlagen (nachfolgend "Konzepte") bleiben – unabhängig von ihrer urheberrechtlichen Werkhöhe – geistiges Eigentum von PRO2 New Media.

Die Übergabe oder Präsentation solcher Konzepte verschafft dem Kunden kein Nutzungsrecht. Eine ganz- oder teilweise Nutzung, Weitergabe oder wirtschaftliche Verwertung der Konzepte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung und gegen gesonderte Vergütung zulässig.

Kommt nach einer Konzept- oder Pitchpräsentation kein Auftrag zustande, ist der Kunde nicht berechtigt, die präsentierten Ideen und Ausarbeitungen – weder unverändert noch in bearbeiteter Form – zu verwenden oder durch Dritte verwenden zu lassen. Verwendet der Kunde die präsentierten Konzepte dennoch (ganz oder in wesentlichen Teilen), gilt dies als Beauftragung und berechtigt PRO2 New Media zur Verrechnung eines angemessenen Honorars, zumindest jedoch eines Konzeptionierungshonorars in marktüblicher Höhe.

Der Kunde kann sich von dieser Verpflichtung durch Zahlung einer angemessenen, von PRO2 New Media zu benennenden Konzeptentschädigung (zuzüglich USt) freikaufen; das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

13. Gewährleistung

13.1. Umfang der Gewährleistung

PRO2 New Media gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarte Funktionalität im Wesentlichen erfüllen.

13.2. Voraussetzungen und Ablauf

Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche:

  • - rechtzeitige schriftliche Mängelrüge mit nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung,

  • - Nutzung unter den vereinbarten Systemvoraussetzungen,

  • - keine eigenmächtigen Eingriffe oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung (Nachbesserung).
Preisminderung oder Vertragsauflösung sind nur zulässig, wenn eine Verbesserung dauerhaft scheitert.

13.3. Fristen, Rechtliches, Kundenverschulden / Beistellungen

Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Abnahme/Go-Live. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB sowie die Einrede gegen die Entgeltforderung gemäß § 933 Abs. 3 ABGB werden im unternehmerischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen.

Beruht eine Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden (z. B. eigenen Code‑Anpassungen, Inhalten, Konfigurationen) oder auf Eingriffen Dritter in die Systeme, besteht kein unentgeltlicher Anspruch auf Mängelbeseitigung. In diesen Fällen gelten die Leistungen trotz möglicher Einschränkungen als vertragsgemäß erbracht; gewünschte Fehlerbehebungen oder Wiederherstellungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze.

14. Haftung

14.1. Grundsatz der Haftung

PRO2 New Media haftet dem Kunden für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei Personenschäden unbeschränkt.

14.2. Haftungsausschlüsse, Abtretung und Verjährung

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Ansprüche Dritter oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit PRO2 New Media Leistungen mithilfe Dritter erbringt, werden etwaige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen diese Dritten an den Kunden abgetreten; der Kunde macht diese vorrangig gegenüber den Dritten geltend.

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

14.3. Höhere Gewalt und Haftungshöchstgrenze

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen), sich auf die Dienstleistungen auswirkender Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

Die Haftung von PRO2 New Media ist – mit Ausnahme von Personenschäden – der Höhe nach je Schadensfall auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts bzw. bei laufenden Verträgen auf das Netto-Jahresentgelt des betroffenen Vertragsverhältnisses beschränkt.

15. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Geheimhaltung

15.1. Datenschutzerklärung und Verantwortlichkeit des Kunden

Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung von PRO2 New Media; diese erläutert Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung.

15.2. Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Soweit PRO2 New Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber seinen eigenen Kunden, Nutzern und Mitarbeitern selbst verantwortlich.

15.3. Vertraulichkeit / Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse; Unterauftragnehmer von PRO2 New Media gelten nicht als Dritte, sofern sie vergleichbar zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

15.4. Anonymisierte/aggregierte Nutzungs- und Trackingdaten

PRO2 New Media ist berechtigt, im Rahmen der Zusammenarbeit anfallende Nutzungs-, Tracking- und Performance-Daten in anonymisierter bzw. aggregierter Form für statistische Auswertungen, Branchenbenchmarks und zur Optimierung eigener Leistungen zu verwenden. Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder betroffene Personen sind dabei ausgeschlossen.

16. Laufzeit, Kündigung

16.1. Projektverträge

Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.

16.2. Laufende Verträge, Kündigungsfristen, Vertragsjahr, Jahresgebühren

Laufende Verträge (z. B. Hosting, Domains, Wartung, SEO-Betreuung, Support) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres (bzw. Kalenderjahres oder Quartals, sofern im Vertrag so festgelegt) schriftlich gekündigt werden. Ein Vertragsjahr ist dabei der Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn bzw. ab Verlängerung. Bereits im Voraus berechnete Jahresgebühren (z. B. Domaingebühren) werden für das jeweilige Vertragsjahr fällig und im Falle einer unterjährigen Kündigung nicht gutgeschrieben oder rückerstattet.

16.3. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • - die Erfüllung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist weiterhin erheblich verzögert wird,

  • - der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug bleibt,

  • - berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlung leistet noch ausreichende Sicherheiten stellt, oder

  • - über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wird bzw. der Kunde seine Zahlungen einstellt.

17. Loyalität und Abwerbeverbot

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter:innen oder für die andere Partei tätigen Subunternehmer:innen, die unmittelbar an den jeweiligen Projekten mitgewirkt haben, aktiv abwerben oder beschäftigen – weder unmittelbar noch über Dritte. Verstößt eine Partei gegen dieses Abwerbeverbot, verpflichtet sie sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe eines üblichen Jahresbruttogehalts der betreffenden Person.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von PRO2 New Media.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

PRO2 New Media ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

Mediationsklausel:

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als "vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.

Stand: 08.12.2025